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  Im ersten Moment wird die Aufregung sowohl beim Sittich als auch beim Finder groß sein. Schnell kann man jetzt eine falsche Entscheidung treffen. Um dies zu vermeiden, sollte man einen kühlen Kopf bewahren und den Neuling nach Möglichkeit nicht mit den eigenen Vögeln in Kontakt kommen lassen. Der Fundvogel könnte sich draußen eine Menge Krankheiten zugezogen haben, die Sie besser nicht durch ihn in Ihren Vogelbestand einschleppen lassen sollten.

Als erstes sollten Sie dem Zugeflogenen Futter und Wasser anbieten, da er vermutlich bei seinem "Ausflug" nicht das für ihn Passende gefunden hat. Während das Tier sich satt frisst, sollten Sie es aufmerksam beobachten. Hat es Verletzungen? Ist das Gefieder um die Kloake herum verklebt? Kann man gar Parasiten im Gefieder erkennen? Riecht der Vogel merkwürdig? Bitte merken Sie sich jede auffällige Kleinigkeit und notieren Sie sie! Achten Sie als nächstes darauf, wie der Kot des Vogels aussieht. Schreiben Sie auch dies sofort auf. Bedenken Sie dabei, dass der Vogel Sie nicht kennt. Deshalb wird er seine eventuellen Gebrechen so gut wie möglich vor Ihnen verbergen wollen.

Bringen Sie den Neuzugang auf alle Fälle zur Kontrolluntersuchung zum Tierarzt und nehmen Sie Ihren Notizzettel unbedingt mit. Nur ein Tiermediziner kann ganz genau feststellen, ob der Vogel gesund ist. Man wird Ihnen wahrscheinlich zur Quarantäne raten. Selbst wenn der Sittich noch so sehr nach Ihren Vögeln rufen sollte, lassen Sie sich davon nicht erweichen.

Vermutlich wird irgendwo der eigentliche Besitzer des zugeflogenen Tieres traurig nach seinem Liebling suchen. Wellensittiche können an einem Tag sehr große Entfernungen zurücklegen. Es bringt daher wenig, nur in der näheren Umgebung (beispielsweise im Supermarkt um die Ecke) Zettel aufzuhängen mit der Aufschrift "Wellensittich zugeflogen". Werfen Sie einen Blick in die Tageszeitung und berücksichtigen Sie bitte auch diejenigen der Nachbarstädte. Außerdem sollten Sie umgehend die umliegenden Tierheime verständigen und den Vogel dort als Fundtier melden, da viele Besitzer entflogener Vögel im Tierheim nachfragen, ob ihr Vogel dort eventuell abgegeben oder gemeldet worden ist. Vielleicht möchten Sie ja darüber hinaus selbst inserieren, um den eigentlichen Besitzer des Sittichs zu finden.

ZZF-Suchdienst-Formular Mit einer Zeitungsanzeige sind Ihre Möglichkeiten aber noch nicht erschöpft. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e. V. (ZZF) hat in Deutschland einen Vogelsuchdienst Externer Link auf die Beine gestellt, bei dem man entflogene und zugeflogene Vögel melden kann. In Zoogeschäften, die dem ZZF angehören, können Sie eine Karte bekommen, die Sie ausgefüllt an die ZZF-Ringstelle schicken. Außerdem können Sie sich dort telefonisch unter 06103/9107-24 sowie per E-Mail (ringstelle@zzf.de) melden. In einer Zentrale verwaltet man die Daten ent- und zugeflogener Vögel, wobei die Ringnummer die wichtigste Angabe ist. Das Schöne ist: Dieser Service ist völlig kostenlos, vom Porto einmal abgesehen.

Bitte denken Sie daran, dass durchaus einer Ihrer eigenen Sittiche irgendwann entwischen könnte. Halten Sie für diese hoffentlich nie eintretende Situation immer die Ringnummer bereit, um sie sofort an die ZZF-Ringstelle schicken zu können!

Es besteht auf einigen Internetseiten die Möglichkeit, eine meist kostenlose Online-Annonce aufzugeben, nachdem man ein Fundtier aufgenommen hat:

Auch in der Onlineausgabe Ihrer regionalen Tageszeitung oder einer ähnlichen Publikation sollten Sie eine Anzeige schalten beziehungsweise nach einer Anzeige Ausschau halten, denn eventuell hat der Finder Ihres Vogels dort inseriert.

Durchstöbern Sie außerdem einschlägige Sittichforen:

Achtung:
Falls Sie innerhalb von 14 Tagen den Besitzer des Vogels nicht ausfindig machen können, sind Sie nicht mehr verpflichtet, noch aktiv weiter zu suchen. Natürlich bleibt es Ihnen überlassen, trotzdem weiter die Augen auf zu halten. Aber erst nach einem halben Jahr geht der Vogel laut dem deutschen Gesetz in Ihren Besitz über. Sollte sich in der Zwischenzeit der ursprüngliche Besitzer bei Ihnen melden, müssen Sie den Vogel an ihn zurückgeben, Sie können aber versuchen, ihm Tierarztkosten und auch Pflegekosten in Rechnung zu stellen, falls dies erforderlich sein sollte. Einen Nachweis über die Kosten müssen Sie jedoch erbringen, deshalb sollten Sie sich beim Tierarzt unbedingt Rechnungen ausstellen lassen, auf denen deutlich vermerkt steht, dass es sich um das Fundtier handelt, welches behandelt wurde.
 
 
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