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Etwa in den 1960er Jahren begann der Siegeszug des Wellensittichs als
Haustier in deutschen Haushalten. Pucki, Hansi und Peterle - das waren
damals besonders populäre Namen für die possierlichen Hausgenossen -
fristeten jedoch nach dem heutigen Kenntnisstand im Bereich artgerechter
Vogelpflege beurteilt ein geradezu jämmerliches Dasein bei den
meisten Vogelhaltern. Nahezu keinem Wellensittich war es vergönnt,
sein Leben mit einem Artgenossen zu verbringen. Die Tiere wurden als
Familienmitglieder aufgenommen und meist allzu sehr vermenschlicht, was
nicht zuletzt an ihrem teils recht beachtlichen Sprachtalent lag.
Bis in die 1980er Jahre hinein stand in fast jedem Wellensittichbuch, dass
man die zierlichen Vögel ohne Probleme einzeln halten könne,
wenn man ihnen einen Spiegel und einen Kunststoffvogel in den Käfig
setzt, falls man einmal keine Zeit fürs Spielen hat. Diese Ansichten
gelten heute nicht nur als vollkommen überholt, sondern obendrein als
geradezu tierquälerisch, da man inzwischen weiß, dass Spiegel
und Kunststoffvögel Wellensittiche regelrecht krank machen können,
weshalb sie auf die Liste des
tierschutzwidrigen Zubehörs
verbannt worden sind.
Bedauerlicherweise hat sich jedoch nach wie vor noch nicht zu jedem
Halter herumgesprochen, dass Einzelhaltung von Wellensittichen und anderen
Papageienvögeln nicht artgerecht und damit völlig unangebracht ist.
Viele Halter einzelner Wellensittiche reagieren überdies gereizt oder
genervt, wenn man versucht, sie auf den Missstand aufmerksam zu machen.
"Mein Vogel leidet nicht, es geht ihm gut!" - Das ist der wohl häufigste
Satz, der in diesem Zusammenhang fällt.
Aber entspricht er tatsächlich der Wahrheit, wenn man die Umstände,
unter denen ein einzeln gehaltener Vogel lebt, einmal ganz objektiv und
ohne Vorbehalte darauf überprüft, ob der Sittich ein artgerechtes
Leben führt? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Lesen Sie
hierzu bitte das Kapitel
"Was ist artgerechte Wellensittichhaltung?".
Schon gewusst?
In der Schweiz ist die Einzelhaltung "soziallebender Tiere" seit dem 1. September 2008 gesetzlich verboten. Nachzulesen ist dieses Verbot im Tierschutzgesetz des Landes (TSchG).
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