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Zu zweit ist es schöner! Etwa in den 1960er Jahren begann der Siegeszug des Wellensittichs als Haustier in deutschen Haushalten. Pucki, Hansi und Peterle - das waren damals besonders populäre Namen für die possierlichen Hausgenossen - fristeten jedoch nach dem heutigen Kenntnisstand im Bereich artgerechter Vogelpflege beurteilt ein geradezu jämmerliches Dasein bei den meisten Vogelhaltern. Nahezu keinem Wellensittich war es vergönnt, sein Leben mit einem Artgenossen zu verbringen. Die Tiere wurden als Familienmitglieder aufgenommen und meist allzu sehr vermenschlicht, was nicht zuletzt an ihrem teils recht beachtlichen Sprachtalent lag.

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Niobe möchte von Liriel gefüttert werden Bis in die 1980er Jahre hinein stand in fast jedem Wellensittichbuch, dass man die zierlichen Vögel ohne Probleme einzeln halten könne, wenn man ihnen einen Spiegel und einen Kunststoffvogel in den Käfig setzt, falls man einmal keine Zeit fürs Spielen hat. Diese Ansichten gelten heute nicht nur als vollkommen überholt, sondern obendrein als geradezu tierquälerisch, da man inzwischen weiß, dass Spiegel und Kunststoffvögel Wellensittiche regelrecht krank machen können, weshalb sie auf die Liste des tierschutzwidrigen Zubehörs verbannt worden sind.

Heftiges Flirten Bedauerlicherweise hat sich jedoch nach wie vor noch nicht zu jedem Halter herumgesprochen, dass Einzelhaltung von Wellensittichen und anderen Papageienvögeln nicht artgerecht und damit völlig unangebracht ist. Viele Halter einzelner Wellensittiche reagieren überdies gereizt oder genervt, wenn man versucht, sie auf den Missstand aufmerksam zu machen. "Mein Vogel leidet nicht, es geht ihm gut!" - Das ist der wohl häufigste Satz, der in diesem Zusammenhang fällt.

Aber entspricht er tatsächlich der Wahrheit, wenn man die Umstände, unter denen ein einzeln gehaltener Vogel lebt, einmal ganz objektiv und ohne Vorbehalte darauf überprüft, ob der Sittich ein artgerechtes Leben führt? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Lesen Sie hierzu bitte das Kapitel "Was ist artgerechte Wellensittichhaltung?".

Schon gewusst?
In der Schweiz ist die Einzelhaltung "soziallebender Tiere" seit dem 1. September 2008 gesetzlich verboten. Nachzulesen ist dieses Verbot im Tierschutzgesetz des Landes (TSchG).

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