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  Verletzung am Bein Verletzt sich ein Vogel an jenem Bein, an dem er seinen Fußring trägt, kann dies für das Tier fatale Folgen nach sich ziehen. Entzündete Verletzungen schwellen oft stark an und infolge dessen kann der Ring die Blutzufuhr einschränken oder gar gänzlich unterbinden. Im schlimmsten Fall stirbt der Fuß ab, wenn der Tierhalter nicht umgehend eingreift. Oft geschieht es zudem, dass der Fußring ins geschwollene Gewebe einwächst, was für den Vogel in nahezu jedem Fall eine Amputation des Beines bedeutet. Darüber hinaus können auch bestimmte Parasiten, die sogenannten Kalkbeinmilben, dazu führen, dass das Gewebe an den Beinen und Füßen stark anschwillt. Eine weitere Ursache für Schwellungen an den Füßen sind Zerrungen, Knochenbrüche oder eine Gichterkrankung. Vorsicht ist außerdem bei Vögeln geboten, die aufgrund von Unfällen oder einer als Rachitis bezeichneten Erkrankung verkrümmte Beine haben und deshalb ständig auf dem Ring stehen.

Korrekt sitzender FußringKontrollieren Sie den Sitz der Fußringe Ihrer Vögel regelmäßig. Fußringe sollten normalerweise so locker sitzen, dass zwischen ihnen und dem Bein ein Abstand von mindestens einem Millimeter ist, siehe Abbildung rechts. Suchen Sie beim kleinsten Anzeichen einer Verletzung, Entzündung oder Schwellung des beringten Beins einen Tierarzt auf, denn es ist Eile geboten, um das Absterben des Fußes zu verhindern. Die meisten Kleintierpraxen sind mit speziellen Zangen ausgerüstet, mit deren Hilfe sich Fußringe leicht entfernen lassen. Fast alle Ringe weisen zudem Sollbruchstellen auf und können mit Hilfe einer kleinen Ringschere oder -zange durchtrennt werden. In Eigenregie sollten Sie den Ring lieber nicht entfernen, denn das ist vor allem bei seltenen Vogelarten nicht ratsam, weil er quasi der Personalausweis des Tieres ist.

Bewahren Sie den vom Tierarzt entfernten Ring unbedingt auf und lassen Sie sich in der Tierarztpraxis eine schriftliche Bestätigung für die Entfernung des Rings inklusive einer Beschreibung der medizinischen Notwendigkeit für diesen Schritt aushändigen. Dieses Schriftstück muss den Namen des Vogels, den des Besitzers sowie einige für das Tier typische, möglichst unverwechselbare Merkmale und natürlich das Datum nennen. Sollten Sie einen Papageienvogel halten, dessen Art geschützt ist und für den Sie über die entsprechenden CITES-Papiere verfügen, lassen Sie unbedingt ein sogenanntes Pedigramm (charakteristischer Fußabdruck) von dem Tier erstellen oder ihm - falls möglich - einen Chip einpflanzen, um später keine Scherereien mit Behörden zu haben, wenn es um die sichere Identifikation Ihres Vogels geht.

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