![]() |
|||
| Home > Unterbringung > Vogelzimmer meiner Sittiche | |||
|
Mitte April 2008 bin ich in eine neue Wohnung gezogen, die aus zwei Etagen besteht. Unten wohne ich, oben residieren die Vögel in einem Dachgeschosszimmer.
Es weist an beiden langen Seiten Dachschrägen auf, hat aber trotzdem eine große Grundfläche. Den Vögeln steht nahezu doppelt so viel Platz wie im alten Vogelzimmer zur Verfügung, also rund 18 Quadratmeter. Zwei Fenster sind in die Dachschräge eingelassen. Durch sie fällt viel Licht in den Raum. Es ist vor allem im Sommer sehr hell im Vogelzimmer, die unter der Decke montierten Arcadia Bird Lamps brauche ich fast nie einzuschalten. Dunkle Rollladen sperren das Licht wirkungsvoll aus, so dass ich am Wochenende ausschlafen kann. Das weiß ich sehr zu schätzen, denn im alten Vogelzimmer war es morgens so hell, dass die Vögel früh zu lärmen begannen. Im Sommer konnte ich meist nur bis fünf Uhr schlafen, was ich vor allem am Wochenende nicht besonders angenehm fand.
Mein Vater hat sich große Mühe dabei gegeben, mir in Sachen Bodenbelag im Vogelzimmer zu helfen, wofür ich ihm sehr dankbar bin. Das Zimmer war ursprünglich mit einem hellen Veloursteppich ausgelegt, den ich laut Vermieter nicht rausreißen durfte. Ein heller Teppich ist kein idealer Bodenbelag für ein Vogelzimmer, in dem die Tiere den ganzen Tag frei herumfliegen und -laufen. Ich habe deshalb einen robusten PVC-Boden gekauft, den mein Vater über den anderen Teppich gelegt hat. Damit der Belag hält und keine Falten wirft, musste er an den Rändern mit Holzleisten befestigt werden. Diese Leisten werden von den Vögeln übrigens auch gern zum Nagen zweckentfremdet. Diese doppelte Teppichschicht hat einen sehr angenehmen Effekt: Der PVC-Boden gibt nach und fühlt sich sehr weich an. Meine flugunfähige Vögel verletzen sich deshalb nicht, wenn sie doch einmal einen Flugversuch starten und abstürzen.
Nach so vielen Worten sollen nun Fotos folgen:
|
|||
Sämtliche Inhalte und Abbildungen auf dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. Bilder-, Video-, Tondatei- und Textdiebstahl werden rechtlich verfolgt. |
|||