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Tierschutzwidriges Zubehör? Was soll das überhaupt
sein? Und wer hat definiert, was man darunter versteht? Das war
die Tierärztliche Vereinigung für
Tierschutz e.V. Käfige, die in ihren Abmessungen nicht den Mindestanforderungen entsprechen, gelten als tierschutzwidrig. Ausgenommen sind Quarantäne-, Kranken-, Transport- und Ausstellungskäfige, in denen die Tiere jeweils nur für kurze Zeit untergebracht sind.
Auch sollte der Käfig kein weißes Gitter haben, weil es die Wahrnehmung der in ihm sitzenden Vögel beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass die Farbe (beziehungsweise der Kunststoffüberzug) meist giftig ist und den Vogel töten kann, wenn er es benagt.
Bodenbeläge und Sitzstangen-Überzüge aus Sandpapier sollten Sie Ihren Sittichen nicht in den Käfig kommen lassen. An der rauen Oberfläche verletzen sie sich sehr leicht die Haut unter den Füßen. Da sie die Wunden nicht schonen können, gelangen immer wieder Erreger hinein und es können sich hartnäckige Entzündungen bilden.
Spielzeug, welches kleine, lose Teile enthält, kann den Vogel ebenfalls das Leben kosten. Der Sittich schluckt unter Umständen eines dieser Plastikstücke herunter, was den Kropf beschädigen kann.
Aber: Es gibt keine Regeln ohne Ausnahmen. Die so sehr schädlichen Spiegel sind etwa dann eine Gefahr, wenn der Vogel seinen vermeintlichen Partner füttern will. Mein Ceti, der den Spiegel einfach nur in seinem Badeteller liegen haben wollte, war dadurch sicher nicht gefährdet, zumal ich ihn nie einzeln hielt. Im Übrigen bestätigte auch mein Tierarzt diese Meinung. Nehmen Sie die Dinge nicht auf die leichte Schulter und handeln Sie verantwortungsbewusst. Dann sollte wohl nichts mehr schief gehen können.
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