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Papageienkrankheit (Psittakose) und Zucht

Stecken sich Jungvögel an, ist die Papageienkrankheit oft sehr schnell tödlich für sie
Stecken sich Jungvögel an, ist die Papageienkrankheit oft sehr schnell tödlich für sie

Für Vogelzüchter und -halter ist die Papageienkrankheit eine ernste Angelegenheit. Vor allem Jungvögel sind sehr anfällig für diese hochgradig ansteckende Infektionskrankheit. Hinzu kommt, dass sich im Falle eines Auftretens nicht nur die meisten Vögel eines Bestandes anstecken, sondern der Tierhalter und alle in seinem Haushalt lebenden Personen ebenfalls in Gefahr sind. Denn obwohl der Name Papageienkrankheit zu der Annahme verleiten könnte, die Erkrankung könne nur Papageien und Sittiche betreffen, ist sie doch eine sogenannte Zoonose. Und das bedeutet wiederum, dass sie eine von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheit ist. Weil sie einst vor allem bei Papageien beobachtet und von einem solchen Vogel auf einen Menschen übertragen wurde, erhielt sie ihren ursprünglichen Namen – Mediziner sprechen auch von der Psittakose. Darin steckt der wissenschaftliche Name der Familie der Papageien: Psittacidae. Neben Papageien können auch viele andere Vogelarten die durch als Chlamydien bezeichnete Bakterien verursachte Erkrankung aufweisen. Deshalb spricht man heute nicht mehr von der Psittakose, sondern von der Ornithose. Hier ist das altgriechische Wort für Vogel in dem Namen der Krankheit enthalten, es lautet ornis, geschrieben óρvις.

Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr galt die Psittakose lange Zeit als Tierseuche. Sie war in Deutschland deshalb früher anzeigepflichtig. Das heißt, alle Fälle mussten umgehend den zuständigen Behörden (den Amtstierärzten) gemeldet werden. Diese haben dann amtliche Maßnahmen zur Bekämpfung eingeleitet, das heißt, es wurde mit staatlichen Mitteln gegen sie vorgegangen. Beim Bekämpfen der Erkrankung war es wichtig, dass genau bekannt war, welche Personen mit infizierten Tieren Kontakt hatten – die mögliche Infektionskette wurde sehr genau verfolgt. Die Regelungen in Bezug auf anzeigepflichtige Tierseuchen sind nach wie vor so streng, dass sogar Verdachtsfälle den zuständigen Behörden umgehend anzuzeigen, also mitzuteilen sind. So verhielt es sich früher auch hinsichtlich der Papageienkrankheit. Außerdem wurde normalerweise auf die Krankheit hingewiesen, wann immer sie irgendwo auftrat, zum Beispiel mit Hinweisschildern. So sollte verhindert werden, dass sich weitere Menschen infizierten Tieren und Personen versehentlich nähern.

Für Menschen mit Vorerkrankungen der Atmungsorgane, Babys, Kleinkinder und Senioren galt die Papageienkrankheit seinerzeit als besonders gefährlich. Für die erkrankten Vögel gab es anfangs kaum Behandlungsmöglichkeiten, doch mit der Zeit wurde die Situation besser – auch in Bezug auf die Therapie des Menschen. Bis letztlich ein Punkt erreicht war, ab dem die Psittakose als relativ gut behandelbar eingestuft wurde – eine frühzeitige Entdeckung der Erkrankung natürlich vorausgesetzt.

Weil sich die Gefahrenlage so deutlich entschärft werden konnte, wurde die Papageienkrankheit im Jahr 2011 von einer anzeigepflichtigen zu einer meldepflichtigen Tierkrankheit herabgestuft. Seitdem gilt sie nicht mehr als Tierseuche und wird bei einem Ausbruch nur noch mit nicht-staatlichen Mitteln bekämpft. Trotzdem müssen der Amtsveterinär und das Gesundheitsamt informiert werden, um die Situation genau im Blick behalten zu können. Infolge dieser Herabstufung von der Anzeigepflicht auf die Meldepflicht ist am 21. September 2012 auch die Psittakoseverordnung abgeschafft worden, also jenes Regelwerk, das unter anderem eine strenge Quarantäne betroffener Haushalte vorsah – und häufig die Tötung des gesamten darin lebenden Vogelbestandes.

Wie häufig tritt die Psittakose heute noch auf?

Eine Bindehautentzündung kann ein Symptom der Psittakose sein – in diesem Fall war sie es glücklicherweise nicht
Eine Bindehautentzündung kann ein Symptom der Psittakose sein – in diesem Fall war sie es glücklicherweise nicht

Jährlich werden in Deutschland wenige Hundert Fälle dieser Erkrankung in Vogelbeständen nachgewiesen. Menschen erkranken nur noch selten. Es gab im Jahr 2010 laut einer Statistik des Robert Koch-Instituts in Deutschland nur 25 registrierte Fälle. Das heißt, die Gefahr ist hierzulande inzwischen sehr überschaubar geworden. Nichtsdestotrotz sollten Vogelhalter  und -züchter vorsichtig sein, denn durch Zukäufe von Vögeln können die Chlamydien – genau genommen ist es Chlamydia psittaci – in den eigenen Haushalt gelangen. Deshalb ist es grundsätzlich sinnvoll, gefiederte Neuzugänge einer Eingangsuntersuchung zu unterziehen, bei der auch auf Chlamydienantikörper untersucht wird.

Wie die meisten Chlamydien-Infektionen überträgt sich die Papageienkrankheit über das Einatmen verseuchten Staubs auf den Menschen. Große Gefahr geht daher von der mit Vogelkot durchsetzten Käfigeinstreu (Vogelsand, Buchenholzgranulat etc.) aus. Vögel stecken sich untereinander häufig durch direkten Kontakt mit Kot und Körperflüssigkeiten infizierter Artgenossen an. Von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Symptome der Krankheit können bis zu 100 Tage vergehen. Eindeutige Symptome, anhand derer man die Papageienkrankheit als Laie bei einem Vogel sicher erkennen kann, existieren nicht. Von akuten Atemproblemen bis hin zu plötzlichen Todesfällen reicht das Spektrum möglicher Erscheinungsbilder. In vergleichsweise vielen Fällen beginnt die Infektion mit einer Entzündung der Bindehäute, Schnupfen und Atembeschwerden. Einige Vögel haben darüber hinaus grünlichen Durchfall. Der Tod tritt meist zwischen zwei und zehn Wochen nach Ausbruch der Krankheit ein.

Beim Menschen ähneln die Symptome denen einer Grippe mit Gliederschmerzen, Schmerzen beim Einatmen, Kopfschmerzen und oftmals starken Fieberschüben. Eine unbehandelte Psittakose kann beim Menschen tödlich verlaufen. Über eine Blutprobe lässt sich die Krankheit beim Menschen nachweisen. Bei Vögeln können die Chlamydien in einer frischen Kotprobe ausfindig gemacht werden. Darüber hinaus ist ein Antikörpertest durchführbar, für den eine Blutprobe benötigt wird. Sind Antikörper vorhanden, bedeutet dies, dass der Vogel Kontakt mit dem Erreger hatte und ihn nach wie vor in sich trägt – und dann häufig auch ausscheidet. Das heißt, man hat es also entweder mit einem Vogel zu tun, bei dem die Erkrankung noch nicht ausgebrochen ist oder der sie überstanden hat und die Erreger noch immer in seinem Körper hat.

Früher wurden alle Vögel eines Bestandes getötet, in dem die Papageienkrankheit ausgebrochen war. Heute kann das nach wie vor erforderlich sein, doch in manchen Fällen ist der Einsatz von Medikamenten möglich. Rechtzeitig erkannt, gilt die Papageienkrankheit bei vielen Vögeln heute als relativ gut behandelbar. Allerdings reicht es mitunter nicht, die Tiere einmal zu behandeln.

Was bei der Zucht zu beachten ist

Neben der Papageienkrankheit gibt es weitere unter Vögeln hochgradig ansteckende Erkrankungen, dazu gehört auch PBFD, woran dieser Wellensittich leidet.
Neben der Papageienkrankheit gibt es weitere unter Vögeln hochgradig ansteckende Erkrankungen, dazu gehört auch PBFD, woran dieser Wellensittich leidet.

Es sollte aus Sicherheitsgründen ausschließlich dann gezüchtet werden, wenn zu hundert Prozent sicher geklärt wurde, dass keiner der Vögel des aktuellen Bestandes Träger und somit Ausscheider von Chlamydien ist. Selbst dann, wenn es sich um geheilte Tiere handelt, die eine akute Erkrankung überlebt haben, können sie für Jungvögel zur tödlichen Gefahr werden. Stecken sich die Küken im Nest an, besteht für sie häufig akute Lebensgefahr.

Dies gilt übrigens auch für einige weitere ansteckende Krankheiten, darunter PBFD. Diese durch Circoviren verursachte Erkrankung zerstört das Gefieder der Vögel, wirkt sich negativ auf das Krallen- und Schnabelwachstum aus und schädigt das Immunsystem. Auf den Menschen ist PBFD anders als die Psittakose hingegen nicht übertragbar.

Generell lässt sich sagen: Wer seine Vögel einmal brüten lassen möchte, sollte sie zuvor gründlich auf Chlamydien und Viren untersuchen lassen. Ist regelmäßiges Züchten angestrebt, sollte mindestens einmal jährlich überprüft werden, ob es im Bestand infizierte Vögel gibt. Gemeinsam mit einem vogelkundigen Tierarzt sollte das Vorgehen im Detail abgestimmt werden.

Titelbild dieser Seite © Petra Schröder