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Home > Wellensittichzucht > Wer darf züchten? | |||
Prinzipiell darf jeder, der volljährig ist, der genügend über Wellensittiche weiß, dies im Rahmen seiner
Züchterprüfung
unter Beweis gestellt hat und bestimmte bauliche Auflagen erfüllt, nach dem
Erhalt einer behördlichen Genehmigung Wellensittiche und andere Papageienvögel
züchten. Um eine solche Genehmigung zu erlangen, darf man niemals als Tierquäler
bei den Behörden und der Justiz bekannt geworden sein, denn sicherheitshalber werden
Menschen, die Tiere schlecht behandelt haben, mit einem entsprechenden Sperrvermerk belegt.
Aus diesem Grunde muss der Prüfling beim Veterinäramt normalerweise ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
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