![]() |
||||
|
|
Home > Wellensittichzucht > Zuchtgenehmigung | |||
Ist die Notwendigkeit, zum Züchten von Wellensittichen zuvor eine behördliche
Zuchtgenehmigung erlangen zu müssen, nicht nur reine Schikane? Wieso sollte man einen
Allerweltsvogel wie den Wellensittich nicht einfach brüten lassen dürfen? Diese
Fragen werden nicht nur in Internetforen häufig gestellt, auch ich habe sie
schon des Öfteren von Vogelhaltern gehört. Um es gleich vorweg zu schicken:
Mit einer Schikanierung durch die Behörden und einer übersteigerten
Bürokratie-Verliebtheit, wie sie in Deutschland oft an der Tagesordnung ist, hat das
alles nichts zu tun. Aufgrund mehrerer unterschiedlicher Aspekte, die unter anderem
zum Schutz der Vögel gedacht sind, ist es erforderlich, eine offizielle behördliche
Zuchtgenehmigung vorweisen zu können, sofern man Wellensittiche brüten lassen
möchte. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gesundheit des Menschen.
Im täglichen Leben mit den eigenen Tieren denken die wenigsten Menschen darüber nach, dass ihre Wellensittiche ernsthaft erkranken könnten. Eine gefährliche, allerdings zum Glück selten auftretende Erkrankung ist die Papageienkrankheit (Psittakose). Sie ist vom Vogel auf den Menschen übertragbar und kann - wird sie nicht rechtzeitig erkannt - tödlich verlaufen. Die Papageienkrankheit zählt zu den Seuchen und ist deshalb einer der Gründe dafür, dass nicht jeder Vogelhalter ohne Genehmigung Wellensittiche züchten darf.
Papageienvögel gehören zu den geschützten Tieren, die nur unter hohen Auflagen legal aus ihren Ursprungsländern exportiert und nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Sämtliche in Deutschland gehaltenen Wellensittiche unterliegen deshalb der Kennzeichnungspflicht, um ihre Abstammung von domestizierten Vögeln einwandfrei beweisen zu können. Diese Kennzeichnung erfolgt mit Hilfe des Rings am Bein eines Vogels. Ohne eine gültige Zuchtgenehmigung erhält man in Deutschland keine Fußringe und kann die unberingten Vögel deshalb nicht verkaufen oder abgeben.
Sollte bei einem Vogelhalter jedoch völlig ungeplant und ohne jede Absicht Vogelnachwuchs geschlüpft sein, so besteht die Möglichkeit, diese Brut beim zuständigen Amtsveterinär als Ausnahmebrut oder Unfallbrut genehmigen zu lassen. Man sollte sich deshalb rechtzeitig beim Amtstierarzt melden, also allerspätestens dann, wenn das erste Küken geschlüpft ist. Nur so kann man einer Strafe entgehen und erhält in den meisten Fällen die erforderlichen Fußringe ausnahmsweise ohne über eine Zuchtgenehmigung zu verfügen. |
||||
Sämtliche Inhalte und Abbildungen auf dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. Wer Inhalte oder Bilder weiterverwenden möchte, der möge sich bitte an den Webmaster wenden. Bilder- und Textdiebstahl werden rechtlich verfolgt. |
||||