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Flugunfähigkeit durch Flügelbruch
Vor allem während des Freiflugs sind im Haus gehaltene Vögel einer Reihe von Gefahren ausgesetzt, die unter unglücklichen Umständen zu schweren Verletzungen führen können. Prallt ein Vogel beispielsweise gegen ein Hindernis, kann es geschehen, dass er sich einen Flügel bricht. Für das betroffene Tier ist ein solcher Knochenbruch nicht nur eine äußerst schmerzhafte Angelegenheit. Diese Art der Verletzung kann zur Folge haben, dass das betroffene Tier zeitlebens flugunfähig ist oder unter Einschränkungen der Flugfähigkeit leidet. Bei Knochenbrüchen gilt deshalb grundsätzlich, dass sie so schnell wie möglich von einem fachkundigen Tierarzt untersucht und behandelt werden sollten. Ein solcher Tierarztbesuch ist zwingend erforderlich, denn bleibt ein Flügelbruch unbehandelt, ist es den meisten Vögeln zeitlebens nicht mehr möglich zu fliegen. Fairerweise sei erwähnt, dass dieses Schicksal auch Vögel ereilen kann, die nach dem Auftreten der Verletzung sofort einem fachkundigen Tierarzt vorgestellt werden. Je nachdem, welcher Knochen gebrochen ist, kann sogar eine sofortige Behandlung nicht in jedem Fall verhindern, dass eine Einschränkung der Beweglichkeit zurückbleibt. Nach einem Flügelbruch sind deshalb viele Vögel zeitlebens flugunfähig. Die gute Nachricht ist: Anders als Wildvögel, die auf ihre Flugfähigkeit zum Überleben angewiesen sind, geraten Heimvögel weniger in Bedrängnis, ihr Weiterleben ist in menschlicher Obhut in aller Regel gesichert. Doch ihre Ansprüche an die Haltung ändern sich aufgrund der körperlichen Einschränkungen oft gravierend.
Unterbringung ohne Sturzrisiko
Ein Vogel, der beim Klettern infolge einer kleinen Ungeschicklichkeit abstürzt oder von einem Artgenossen angerempelt wird und den Halt verliert, fängt seinen Sturz normalerweise mit den Flügeln ab. Während er fällt, breitet er blitzschnell die Flügel aus und fliegt davon. Ein flugunfähiger Vogel kann dies nicht, weshalb Stürze oft mit einem unsanften Aufprall enden. Vögel, die zum Beispiel nach einem Flügelbruch flugunfähig sind, sollten deshalb nicht zu hoch klettern können, um das Verletzungsrisiko im Falle eines Sturzes so gering wie möglich zu halten. Das gilt sowohl im Käfig und in der Zimmervoliere als auch im Freiflugzimmer. Es kann helfen, den Boden zu polstern, um so Blessuren vorzubeugen. Niedrige Kletterbäume, die aus am Boden liegenden, verzweigten Ästen bestehen, sind eine gute Basis für Freisitze.
Fehlstellungen nach Flügelbrüchen
Nach Flügelbrüchen ergeben sich neben der Flugunfähigkeit mitunter auch Fehlstellungen der Flügel. Wenn ein Flügel herabhängt, liegen die langen Federn eventuell auf Sitzästen oder dem Untergrund auf, was den betroffenen Vogel beim Laufen und Klettern massiv behindern kann. Es kann dadurch geschehen, dass die Tiere mit den Füßen an ihren eigenen Federn hängen bleiben, ins Straucheln geraten und stürzen. Dies ist beim Gehen meist nicht so tragisch, weil sie dann „nur“ buchstäblich auf die Nase fallen, und das nicht aus großer Höhe. Beim Klettern kann es jedoch dazu führen, dass ihr Sturz in die Tiefe weitere Verletzungen nach sich zieht.
In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Schwungfedern des herabhängenden Flügels zu kürzen. Diese Maßnahme ist mit einem erfahrenen Vogel-Tierarzt zu besprechen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich, die Inhaberin von Birds-Online.de, eine strikte Gegnerin des Flügelstutzens bei gesunden Vögeln bin, wie es beispielsweise in den USA sehr häufig praktiziert wird. Betrifft es dagegen einen ohnehin flugunfähigen Vogel, der durch einen herabhängenden Flügel zusätzlich in seiner Beweglichkeit eingeschränkt ist, kann das Beschneiden der Federn ethisch vertretbar und vor allem im Sinne des Vogels sein.
Das Buch kann für 29,90 € direkt beim Verlag bestellt werden: Web-Shop des Arndt-Verlags