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Steriles Gelege – wann sollte man es entfernen?
Aus unterschiedlichen Gründen kann ein Gelege eines Vogelpaares steril sein; so bezeichnet man nicht befruchtete Eier. Entweder sind die sie aufgrund mangelnder Fruchtbarkeit eines der Elternvögel oder gar beider unbefruchtet. Oder die Vögel sind zu ungeübt und die Paarungen haben nicht richtig funktioniert – auch das kann vorkommen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die beiden Vögel bei den Paarungsversuchen wiederholt gestört wurden und es so nicht zur Abgabe von Sperma kommen konnte. Zuletzt sei der Vollständigkeit halber noch der Grund genannt, dass der Vogelhalter selbst die Eier beispielsweise durch Abkochen sterilisiert haben könnte, weil kein Vogelnachwuchs erwünscht war. Darüber hinaus kommen in Einzelfällen selbstverständlich weitere Gründe dafür in Betracht, weshalb aus einem Ei kein Nachwuchs schlüpft.
Wenn ein Züchter nun also bemerkt, dass es sich um ein steriles Gelege handelt und das Brüten des Wellensittichweibchens nicht zum Schlüpfen von Nachwuchs führen wird, stellen sich häufig zwei Fragen: Wann sollte man ein steriles Ei oder Gelege aus dem Nistkasten entfernen? Und sollte man das überhaupt tun? Diese Entscheidung erfordert ein wenig Fingerspitzengefühl. Eine feste Regel, die einen bestimmten Zeitpunkt vorschreibt, existiert hierfür nicht. An dieser Stelle möchte ich Ihnen einige Anhaltspunkte geben, die Ihnen in Ihrem persönlichen Fall helfen sollen, den richtigen Zeitpunkt für das Entfernen eines sterilen Eis oder Geleges zu wählen – womit zumindest eine Frage beantwortet wäre: Ja, sterile Eier oder Gelege sollten definitiv irgendwann entfernt werden.
Das ist zu beachten
Man sollte kein steriles Ei oder Gelege entfernen, bevor nicht die durchschnittliche Brutdauer von etwa 18 Tagen für das jeweils zuletzt abgelegte Ei verstrichen ist. Meiner Erfahrung nach werden Wellensittichweibchen spätestens etwa ab dem 25. Bruttag – bezogen auf das zuletzt gelegte Ei – zunehmend unruhiger. Beobachten Sie das brütende Weibchen ganz genau. Verliert es mehr und mehr das Interesse an dem Gelege und ist es häufig außerhalb des Nistkastens beziehungsweise Nestes anzutreffen? Dann sollten Sie in Erwägung ziehen, das Gelege nun zu entfernen. Wollen Sie keinen weiteren Zuchtversuch durchführen, empfiehlt es sich, den Nistkasten ebenfalls wegzunehmen oder den Zugang zum bisherigen Brutplatz zu beseitigen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das Vogelweibchen dann nicht weiter versuchen, an dieser Stelle zu brüten und durch neu produzierte Eier das verlorene Gelege zu ersetzen.
Sollte bei Ihnen weiterhin der Wunsch bestehen, Wellensittiche zu züchten, obwohl das Gelege eines Weibchens unbefruchtet war, können Sie das Gelege entfernen und den Zugang zum Nistplatz erhalten. Mit etwas Glück versucht das Weibchen schon bald, das verloren gegangene Gelege durch neue Eier zu ersetzen. Falls es bereits mehrere vergebliche Versuche gegeben hat, bliebe noch zu überlegen, das Weibchen gegebenenfalls mit einem anderen Männchen zusammenzubringen – wenn Sie denn unbedingt Nachwuchs dieses einen Weibchens wünschen. Viele Tierfreunde sehen derlei Zwangsverpaarungen allerdings als problematisch an, weil sie es als Eingriff in die „Privatsphäre“ der Vögel empfinden, wenn diese ihre Partner nicht selbst wählen dürfen oder gar zu Zuchtzwecken von ihren selbst gewählten Gefährten getrennt werden.
Es empfiehlt sich, den Nistkasten im Falle einer solchen Zwangsverpaarung gänzlich zu entfernen und dem neuen Paar erst einmal ein wenig Zeit zu lassen, sich aufeinander einzustellen, wenn es denn unbedingt sein muss, dass dem Weibchen ein anderes Männchen an die Seite gesetzt wird. Außerdem benötigt der Körper des Weibchens nach einem erfolglosen Brutversuch idealerweise eine kleine Ruhephase. Zwei Gelegeproduktionen kurz hintereinander können die Gesundheit eines Vogels unter Umständen belasten. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass sich Ihre brütenden Vögel nicht zu sehr verausgaben, wäre eine Pause von mindestens vier bis sechs Wochen ratsam.