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Fußringe – sind sie notwendig?

Acht Tage altes Wellensittichküken mit Fußring
Acht Tage altes Wellensittichküken mit Fußring

Vielen Vogelhaltern und -züchtern stellt sich die Frage, warum es überhaupt Fußringe für Vögel gibt. In diesem Zusammenhang wird häufig außerdem diskutiert, ob es tatsächlich notwendig ist, einen Fremdkörper am Bein eines Vogels zu befestigen – insbesondere deshalb, weil von einem Ring am Bein immer auch ein gewisses Verletzungsrisiko ausgeht. Wer sich mit den Hintergründen der in Deutschland für viele Vogelarten geltenden Beringungspflicht vertraut macht, wird nachvollziehen können, weshalb die Fußringe bei vielen Vogelarten ihre Daseinsberechtigung haben und sogar in gewisser Weise zum Tierschutz beitragen können. Doch wie ist die Situation in Bezug auf Wellensittiche, die gewissermaßen eine „Allerweltsart“ unter den Heimvögeln darstellen?

Kennzeichnung wegen des Artenschutzes

Geschlossene Fußringe wie diese werden als Kennzeichnungen für geschützte Papageien verwendet
Geschlossene Fußringe wie diese werden als Kennzeichnungen für geschützte Papageien verwendet

Obwohl seit etlichen Jahren strenge Regeln in Bezug auf Wildfänge von Papageien, Sittichen und anderen Vögeln in vielen Teilen der Welt herrschen, werden nach wie vor unzählige Tiere illegal in ihrer Heimat gefangen. Sie gelangen auf dubiosen Wegen in den Handel und ein Großteil dieser Opfer menschlicher Gier überleben die schrecklichen Transportbedingungen bedauerlicherweise nicht. Die geschmuggelten Tiere sind oft nicht beringt oder wenn, dann mit nicht offiziellen Ringen beziehungsweise schlechten Kopien solcher Ringe. Insofern ist es sinnvoll, die in Deutschland legal nachgezüchteten Tiere mit Fußringen zu kennzeichnen. Aus Artenschutzgründen ist es deshalb noch heute Pflicht, vor allem bedrohte Arten auf diese Weise individuell zu kennzeichnen. Der Fußring ist gewissermaßen der Personalausweis der Vögel. Außerdem benötigen Halter mancher Vogelarten eine sogenannte CITES-Bescheinigung (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) für ihre Tiere, in der die Ringnummer vermerkt ist.

Für Wellensittiche, die in Deutschland sowie in vielen anderen Ländern problemlos in großer Zahl nachgezüchtet werden, ist keine CITES-Bescheinigung erforderlich. Es besteht zudem praktisch keine Gefahr, dass in Deutschland Wildfänge dieser Vogelart in den Handel gelangen. Tatsächlich wäre es viel zu aufwendig und damit erheblich zu teuer, die Vögel aus Australien nach Europa zu schmuggeln. Hinzu kommt, dass diese Wildfänge wegen ihrer geringen Größe und aufgrund der Tatsache, dass sie allesamt dieselbe Färbung aufweisen, für den Heimtierhandel eher unattraktiv wären. Das erklärt, weshalb Wellensittiche im Hinblick auf den Artenschutz zu vernachlässigen sind und deshalb nicht unbedingt beringt werden müssten. Darüber hinaus ist die Gefahr von Verletzungen des beringten Beines nicht gegeben, wenn auf diese Kennzeichnung verzichtet wird.

Trotzdem gibt es andere Gründe, die dafür sprechen, dass Wellensittiche einen Fußring tragen sollten. Falls ein Wellensittich seinem Halter entfliegt, ist er ohne seinen „Personalausweis“ unter Umständen nicht so leicht zu identifizieren. Noch viel entscheidender ist, dass Fußringe im Falle eines Ausbruchs einer ansteckenden Krankheit enorm hilfreich sein können. Tritt beispielsweise im Bestand eines Vogelzüchters die Papageienkrankheit (Psittakose) auf, könnten davon auch Tiere betroffen sein, die kurz zuvor verkauft worden sind. Mithilfe der Ringnummern kann dann im Idealfall ermittelt werden, wohin die Tiere abgegeben worden sind – die Besitzer können über die möglicherweise bestehende Erkrankung informiert werden. Früher hat es zur Kontrolle dieser Erkrankung die sogenannte Psittakoseverordnung gegeben. Diese ist jedoch inzwischen aufgehoben worden. Seit 2012 besteht in Deutschland deshalb keine Beringungspflicht mehr für Wellensittiche. Weil es aber nach wie vor ansteckende Krankheiten gibt, bei denen die Nachverfolgung der Infektionskette sinnvoll ist, können Fußringe auch bei Wellensittichen sehr hilfreich sein.

Da die Fußringe in aller Regel angelegt werden, wenn die Wellensittiche noch sehr jung sind, liegt die Entscheidung für oder gegen die Beringung beim Züchter. Mehr über das Beringen junger Wellensittiche erfahren Sie hier.

Welche Fußringe gibt es für Wellensittiche?

Dieser Wellensittich trägt einen simplen offenen Kennzeichnungsring, der nicht von einem Züchterverband vergeben wurde
Dieser Wellensittich trägt einen simplen offenen Kennzeichnungsring, der nicht von einem Züchterverband vergeben wurde

Mehrere verschiedene Ringtypen sind in Deutschland erhältlich. Sie unterschieden sich in dem Material, aus dem sie bestehen, sowie in ihrer Ausführung. Einige Ringe können nur Jungtieren angelegt werden, andere lassen sich theoretisch auch an den Beinen ausgewachsener Wellensittiche noch anbringen. Im Folgenden werden die verfügbaren Ringvarianten vorgestellt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass der richtige Durchmesser der Ringe gewählt werden sollte. Für Wellensittiche werden Fußringe der Größe 4,2 mm bzw. 4,4 mm empfohlen. Außerdem ist es ratsam, sich für einen Ring zu entscheiden, der möglichst keine Kanten oder überstehenden Bereiche aufweist. Diese erhöhen die Unfallgefahr, ohne dass sie gleichzeitig einen Nutzen mit sich bringen würden.

Offene Ringe

Bei diesem offenen Fußring ist deutlich der vertikale Spalt zu erkennen
Bei diesem offenen Fußring ist deutlich der vertikale Spalt zu erkennen

Die meisten Wellensittiche, die als Haustiere mit Familienanschluss gehalten werden, tragen sogenannte offene Ringe. Offene Ringe zeichnen sich dadurch aus, dass sie ursprünglich nicht ringförmig sind und mittels einer Zange um das Bein eines Sittichs gebogen werden. Sie können deshalb sowohl Jung- als auch Altvögeln angelegt werden und weisen einen deutlich sichtbaren Spalt zwischen den beiden aufeinandertreffenden Enden auf. Auf diesen meist silbern gefärbten Ringen sind unterschiedliche Nummern- und Buchstabenkombinationen zu finden, die es bestimmten Personen ermöglichen, den Züchter der jeweiligen Tiere ausfindig zu machen. Erhältlich sind diese offiziellen Ringe gegen Gebühr unter anderem bei:

Wirtschaftsgemeinschaft zoologischer Fachbetriebe
Ringstelle
Postfach 6164
65051 Wiesbaden

E-Mail: ringstelle@zzf.de
Internet: Fußringe für Sittiche und Papageien und Link zum Online-Bestellformular.

Folgende Ziffern- und Buchstabenkombination könnte zum Beispiel auf einem offenen Fußring für Wellensittiche stehen:

Z NW III 2311660

Dabei steht das Z für den Verband, der den Ring ausgegeben hat, in diesem Fall der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF). Es gibt auch Ringe, die an der entsprechenden Stelle den Eintrag B tragen, dieser Buchstabe steht für den Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e. V. (BNA). Das Kürzel NW im Beispiel symbolisiert das Bundesland, in dem der Vogel beringt worden ist; in diesem Fall ist es Nordrhein-Westfalen. Die Ziffer III steht für die Ringgröße und die Zahlenfolge 2311660 ist eine fortlaufende Nummer. Der Vogelhalter kann anhand dieser Ringnummer den Namen des Züchters meist nicht selbst herausfinden – hierbei spielen vor allem Datenschutzaspekte eine Rolle.

Unter bestimmten Umständen kann es erforderlich sein, Wellensittiche mit nicht offiziellen Ringen zu kennzeichnen, die sich einfach zusammenbiegen lassen und in aller Regel lediglich fortlaufende Nummern enthalten oder überhaupt nicht beschriftet sind. Sie können bunt gefärbt – zum Beispiel violett oder rot – und bestehen meist aus Aluminium. Erhältlich sind diese einfachen Kennzeichnungsringe in gut sortierten Zoofachhandlungen sowie in Online-Shops mancher Vogelfutter-Spezialhändler. Wer etwas aufwendigere Ringe bevorzugt, findet bei Spezialanbietern wie Vogelringe.de möglicherweise etwas Passendes.

Geschlossene Ringe

Züchter, die einem Verband angehören, der regelmäßig Vogelausstellungen veranstaltet und die ihre eigenen Tiere bei Wettbewerben anmelden, sind in aller Regel dazu verpflichtet, andere Ringe zu verwenden, die man nur Jungvögeln anlegen kann. So soll verhindert werden, dass die Züchter bei Ausstellungen und Wettbewerben zugekaufte Altvögel als ihre eigenen Nachzuchten ausgeben. Bei diesen speziellen Kennzeichnungsvorrichtungen handelt es sich um sogenannte geschlossene Ringe. Sie sind in ihrem Urzustand bereits ringförmig und können nicht mithilfe einer Zange um das Bein eines Vogels gebogen werden. Stattdessen werden sie als Ganzes in einer bestimmten Weise über den Fuß eines Jungvogels gezogen und können aufgrund ihres festen Innendurchmessers nur bis zu einem bestimmten Alter von wenigen Tagen angelegt werden. Wird dieses Zeitfenster verpasst, sind die Zehen der Jungvögel zu groß und das Anlegen eines geschlossenen Ringes ist nicht mehr möglich, ohne die Tiere zu verletzen.

Geschlossene Ringe werden unter anderem von der Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ) e. V. herausgegeben und dienen Züchtern dazu, Jungvögel sicher als eigene Nachzuchten zu kennzeichnen. Gerade für die Teilnahme an Ausstellungen und Züchterwettbewerben ist dies elementar wichtig. In der Vergangenheit sind die geschlossenen Ringe fast alle aus Metall gefertigt worden. Sie waren mit einer Sollbruchstelle ausgestattet, entlang derer der Ring bei jedwedem Manipulationsversuch zerbrochen ist – auch das sollte eine Sicherung gegen eventuellen Betrug bei Zuchtwettbewerben sein. Vor einigen Jahren ist man dann dazu übergegangen, die geschlossenen Ringe aus stabilem Kunststoff zu fertigen. Er zerbricht ebenfalls, wenn der Ring manipuliert wird.

Die früheren geschlossenen Metallringe der AZ trugen eine Aufschrift nach dem folgenden Schema:

AZ – 04 – 005 – 12345

Dabei hat 04 für das Geburtsjahr des Vogels gestanden, im Beispiel also 2004. Alle von einem Züchter für das Kalenderjahr 2004 bestellten Ringe waren aufsteigend und durchlaufend nummeriert, sie begannen beispielsweise bei 001 und stiegen um jeweils einen Zähler weiter auf, also 002, 003 und so weiter. Dieser dreistellige Nummernblock war an der Stelle des Rings zu sehen, an der im Beispiel oben „005“ vermerkt ist. Trug ein Vogel die Nummer 005 auf dem AZ-Ring, so ist ihm der fünfte Ring des entsprechenden Kalenderjahres von seinem Züchter angelegt worden. Wann das gewesen ist, war nicht abschätzbar. Es war möglich, dass ein Züchter bereits im Januar Jungtiere beringt hat. Doch wenn ein Züchter im Winter und Frühling keinen Nachwuchs hat ausbrüten lassen, konnte die Beringung auch erst im Sommer erfolgt sein. Die fortlaufenden Nummern boten demnach keine zuverlässigen Hinweise darauf, wann ein Vogel im jeweiligen Jahr beringt wurde. Auf alten Metall-AZ-Ringen hat sich außerdem eine fünfstellige Nummer befunden, die im Beispiel mit „12345“ angegeben ist. Diese fünfstellige Nummer war die Mitgliedsnummer des Züchters in der AZ, dem Verein für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht.

Obwohl es inzwischen Kunststoffringe gibt, ist die AZ einer Regel treu geblieben, die es auch damals bei den Metallringen schon gegeben hat: Die Ringe sind jedes Jahr unterschiedlich gefärbt, wobei sich die Farben allerdings nach einigen Jahren wiederholen.

Dieser schwarze, geschlossene AZ-Ring ist aus dem Jahr 2013
Dieser schwarze, geschlossene AZ-Ring ist aus dem Jahr 2013

Neuere AZ-Ringe sind zum Beispiel wie folgt beschriftet:

AZ 12345 P09 005 5,5

Hierbei steht AZ für den Züchterverband, die Nummer „12345“ symbolisiert die Züchternummer. Die Angabe P09 steht für das Geburtsjahr eines Vogels, im Fall des Beispiels 2009. Ein im Jahr 2011 geschlüpfter und beringter Vogel hätte dort folglich den Vermerk P11 auf seinem Ring. Sämtliche von einem Züchter für ein Kalenderjahr beim Verband bestellten Ringe sind aufsteigend und durchlaufend nummeriert, sie beginnen bei 001, 002 und so weiter. Die letzte Angabe auf neueren AZ-Ringen ist eine Zahl wie die oben genannte 5,5. Es handelt sich dabei um die Ringgröße in Millimetern.

Folgende Farben sind bei den AZ-Ringen den einzelnen Jahren zugeordnet (alte und neue Ringe):

2010 = orange
2011 = blau
2012 = rot
2013 = schwarz
2014 = grün
2015 = violett
2016 = orange
2017 = blau
2018 = rot
2019 = schwarz
2020 = grün
2021 = violett
2022 = orange
2023 = blau
2024 = rot
2025 = schwarz

Achtung: Anstelle des Vermerks „AZ“ kann auf einem geschlossenen Fußring auch ein anderes Kürzel stehen. „VZE“ steht beispielsweise für Vereinigung für Zucht und Erhaltung einheimischer und fremdländischer Vögel e. V. und „DSV“ für Deutsche Standard-Wellensittich-Züchter-Vereinigung e. V. Darüber hinaus gibt es geschlossene Ringe mit dem Kürzel „DKB“, es steht für Deutscher Kanarien- und Vogelzüchter-Bund e. V. Diese Ringe sind anders beschriftet, wie man sie liest, erfahren Sie hier.

Nachteile von Fußringen

Dieser Fußring ist eingewachsen und vor allem am Fuß des Vogels gibt es eine enorme Schwellung
Dieser Fußring ist eingewachsen und vor allem am Fuß des Vogels gibt es eine enorme Schwellung

Bei all den zuvor genannten Vorteilen, die Fußringe haben, gibt es auch einen entscheidenden Nachteil: Von den Fremdkörpern an den Beinen der Vögel geht wie bereits weiter oben angedeutet ein Verletzungsrisiko aus. Es kann geschehen, dass ein Vogel mit seinem Fußring beispielsweise an einem Sitzast hängen bleibt und sich bei seinen Befreiungsversuchen das Bein zerrt oder gar bricht. Treten am Bein Schwellungen auf, kann ein daran befindlicher Fußring zu schweren Einschnürungen führen. Weil dadurch die Blutzufuhr in den Fuß eingeschränkt wird, besteht die Gefahr, dass die Zehen absterben. Bei Vögeln mit Beinfehlstellungen kann es durch den Ring zu Druckstellen kommen, wenn die Beine beispielsweise seitlich verdreht sind und die Tiere auf ihren Fußringen stehen.

All dies sind Fälle, in denen es gerechtfertigt ist, den Fußring von einem Tierarzt entfernen zu lassen. Bei Wellensittichen, die keiner artenschutzrechtlichen Kennzeichnungspflicht unterliegen, ist dies unproblematisch. Bei Individuen gesetzlich streng geschützter Vogelarten muss das Entfernen des Ringes durch den Arzt schriftlich bestätigt werden. Zudem kann es sein, dass eine alternative Kennzeichnungsmethode wie ein Mikrochip zur Anwendung kommen muss. Wer seltene und streng geschützte Vögel hält, sollte sich hierzu unbedingt gut informieren, um keine rechtlichen Probleme heraufzubeschwören. Denn seltene und/oder streng geschützte Vögel, deren Identität nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, werden unter Umständen behördlich beschlagnahmt.

Titelbild dieser Seite © Petra Schröder