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Wer darf züchten?

Zwei Wellensittiche paaren sich
Zwei Wellensittiche paaren sich

Die Gesetzeslage in Deutschland ist heute an sich relativ einfach: Grundsätzlich darf hierzulande fast ausnahmslos jeder Wellensittiche züchten. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel. Das sollte jedoch trotzdem nicht so aufgefasst werden, dass jeder einfach „draufloszüchtet“. Es wäre besser, wenn für das Züchten bei jedem Züchter einige wichtige grundlegende Bedingungen erfüllt wären: Der Züchter sollte über umfassende Kenntnisse der Brutbiologie der Wellensittiche verfügen, um eventuell auftretende Probleme rechtzeitig zu erkennen und zielgerichtet helfend eingreifen zu können. Als Züchter über fundiertes Wissen über Vogelkrankheiten zu verfügen, ist ebenfalls ratsam.

Früher war es zudem zwingend erforderlich, über eine behördliche Zuchtgenehmigung zu verfügen. Der Grund dafür war vor allem, dass es schärfere Bestimmungen rund um die Papageienkrankheit (Psittakose) gegeben hat. Weil sich die Behandlungsmöglichkeiten in Bezug auf diese auch für Menschen durchaus gefährliche Erkrankung verbessert haben, hat es im Jahr 2012 eine neue Regelung gegeben – oder besser gesagt den Wegfall der Psittakoseverordnung mit ihren strengen Regularien. Hierdurch sind die Auflagen für Wellensittichzüchter gelockert worden. Unter anderem ist es seitdem nicht mehr vorgeschrieben, die Vögel zu beringen.

Doch wenn jemand andere Sittiche und Papageien hält und diese ebenfalls züchten möchte, muss derjenige unter Umständen aus artenschutzrechtlichen Gründen eine Beringung durchführen und ein Zuchtbuch führen. Das gilt dann, wenn es sich um besonders geschützte Vogelarten handelt. Angehende Vogelzüchter, die nicht nur Wellensittiche halten, sollten sich deshalb am besten vorab bei dem für ihren Wohnort zuständigen Amtsveterinär über die Rechtslage in ihrem individuellen Fall informieren.

Eine weitere Einschränkung gibt es: Personen, denen beispielsweise aufgrund einer Straftat gegenüber Tieren, darunter Tierquälerei, ein Tierhalteverbot auferlegt worden ist, dürfen die Tiere nicht halten und somit auch nicht züchten.

Darüber hinaus wäre es aus ethischen Gründen verantwortungslos, ohne das Vorhandensein passender Räumlichkeiten Wellensittiche und andere Vogelarten zu züchten. Eine Vogelzucht in einem muffigen Keller oder in einer zugigen Garage zu betreiben, wäre früher kaum möglich gewesen, weil viele Amtstierärze eine solche Unterbringung der Vögel nicht akzeptiert hätten. Auch der Wegfall der Psittakoseverordnung und der Prüfungen der örtlichen Gegebenheiten durch die Amtstierärzte ändert nichts daran, dass solche Haltungsbedingungen nach wie vor aus tierschutzrechtlicher Sicht unangemessen sind. Das heißt: Wer Wellensittiche oder andere Heimvögel züchten möchte, sollte den Tieren ein tiergerechtes und hygienisches Umfeld bieten und unbedingt über genügend Sachverstand verfügen!

Drei Küken im Nistkasten
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Drei junge Geschwister
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Titelbild dieser Seite © G.A. Pontrandolfo