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Zuchtgenehmigung
Um Wellensittiche und andere Papageienvögel brüten lassen zu dürfen, mussten die Halter in Deutschland bis vor wenigen Jahren vor dem eigentlichen Züchten eine offizielle behördliche Genehmigung beantragen. Mit dem Wegfall der Psittakoseverordnung im Jahr 2012 hat sich jedoch die rechtliche Situation maßgeblich geändert. Wellensittichzüchter müssen nicht mehr unbedingt ein offizielles Zuchtbuch führen, dies kann jedoch trotzdem auf freiwilliger Basis geschehen. Die Betonung liegt bei all dem auf „Wellensittiche“, denn für eine Reihe anderer Papageienarten gelten sehr viel schärfere Regeln: Viele dieser Vögel gehören zu den streng geschützten Tieren, die nur in der Regel nur als Nachzuchten gehandelt werden dürfen – auch innerhalb von Deutschland. Diese Vögel müssen individuell und nicht fälschbar gekennzeichnet werden, was häufig entweder per Fußring oder mittels eines unter der Haut platzierten Mikrochips erfolgt. Außerdem müssen gültige Papiere für jeden einzelnen dieser gemäß CITES geschützten Vögel vorliegen. Deshalb ist das Züchten dieser teils sehr seltenen Vögel rechtlich betrachtet sehr viel komplizierter als das Züchten von Wellensittichen.
Wie viele andere Ziervögel auch, unterlagen sämtliche in Deutschland gehaltenen und gezüchteten Wellensittiche bis 2012 jener Kennzeichnungspflicht, wenn auch aus etwas anderen Gründen. Einerseits konnte so ihre Abstammung von domestizierten Vögeln einwandfrei belegt werden und andererseits wurde so der damals noch gültigen Psittakoseverordnung genüge getan. Denn diese sah eine solche Kennzeichnung zwingend vor, damit der Verbleib der Vögel im Falle eines Ausbruchs der Papageienkrankheit zweifelsfrei geklärt werden konnte. Inzwischen müssen Wellensittiche nicht mehr beringt werden, weil sie nicht als gefährdete Art gelten und weil es die Psittakoseverordnung hierzulande nicht mehr gibt. Dieser Punkt ist also für Hobbyzüchter inzwischen sehr viel leichter als noch bis zum Jahr 2012.
Aus Tierschutzsicht ist der Wegfall der Psittakoseverordnung und die damit verbundene Lockerung in Bezug auf die Zuchtgenehmigung für viele Vögel allerdings von Nachteil. Früher wurde das Ablegen einer Züchterprüfung verlangt, bevor Vogelhalter Wellensittiche züchten konnten. Im Idealfall wurde in dieser Prüfung Wissen zur Brutbiologie der Vögel sowie zu möglichen Krankheiten abgefragt. Die angehenden Vogelzüchter haben sich mit diesen wichtigen Themen beschäftigt und waren deshalb zumindest ansatzweise darauf vorbereitet, wenn es später beim Züchten zu Problemen gekommen ist. In der Praxis haben viele Prüfer dieses Wissen bedauerlicherweise nicht abgefragt. Etliche Züchter hatten deshalb schon damals nicht die nötigen Grundkenntnisse, um den Tieren bei möglichen Komplikationen schnell und effizient helfen zu können. Durch die Aufhebung der Psittakoseverordnung und den Wegfall der Züchterprüfung dürfte sich diese Situation noch verschärfen.
Den meisten angehenden Züchtern liegen die eigenen Tiere sicherlich sehr am Herzen. Aus diesem Grunde ist es ratsam, sich vorab beispielsweise gründlich über die artgerechte Ernährung während der Brut und Jungenaufzucht zu informieren, sich Grundkenntnisse über Erste Hilfe im Krankheitsfall anzueignen und über die Papageienkrankheit (Psittakose) sowie weitere bei Wellensittichen häufig auftretende Erkrankungen Bescheid zu wissen. Gerade bezüglich der Psittakose ist dies nach wie vor wichtig. Zwar ist diese auch auf den Menschen übertragbare Erkrankung selten geworden und längst gut behandelbar – sowohl bei Menschen als auch bei Vögeln. Doch nach wie vor ist sie gefährlich und sie ist deshalb noch immer meldepflichtig. Das heißt, sie muss dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn sie bei Menschen auftritt.
Titelbild dieser Seite © Petra Schröder