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Gefährliches Zubehör
Der Zoofachhandel bietet Vogelhaltern eine breite Fülle an Zubehör für ihre Heimtiere. Etliche dieser Gegenstände wirken auf den ersten Blick praktisch und finden sich deshalb in vielen Vogelhalter-Haushalten. Leider ist jedoch bei weitem nicht alles, was im Handel als Zubehör für Ziervögel zum Verkauf angeboten wird, auch tatsächlich empfehlenswert. Manche Teile können den Vögeln sogar schaden und werden deshalb von Experten als tierschutzwidriges Zubehör eingestuft. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass ihr Verkauf in Deutschland erlaubt ist.
Die Bezeichnung „tierschutzwidriges Zubehör“ klingt natürlich sehr abschreckend und es drängt sich die Frage auf, was sie bedeutet oder wer überhaupt festgelegt hat, welches Zubehör als tierschutzwidrig gilt. Ausgearbeitet worden ist diese Einschätzung von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V., kurz TVT genannt. In diesem Verein sind Tierärzte organisiert, die sich für eine möglichst tiergerechte Haltung von Heimtieren engagieren. Einige dieser Tiermediziner haben sich kritisch damit auseinandergesetzt, welches Zubehör für welche Tiergruppen empfehlenswert ist und von welchen Gegenständen möglicherweise Gefahren für die Tiere ausgehen könnten. In diesem Kapitel finden Sie Informationen über Zubehör, das gemäß den Empfehlungen der TVT in Bezug auf Heimvögel als tierschutzwidrig gilt.
Tierschutzwidrige Vogelkäfige und Volieren
Käfige, deren Abmessungen nicht den Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen von Ziervögeln entsprechen, gelten als tierschutzwidrig. Ausgenommen sind Quarantäne-, Kranken-, Transport- und Ausstellungskäfige, in denen die Vögel jeweils nur für kurze Zeit untergebracht sind. Im Klartext heißt das: Zu kleine Käfige sind nicht für eine tiergerechte dauerhafte Unterbringung von Heimvögeln geeignet. Wie groß ein Käfig oder eine Zimmervoliere mindestens sein sollte, um als tiergerecht zu gelten, hängt einerseits von der Vogelart ab, andererseits aber auch von der Anzahl der darin untergebrachten Individuen. Wer Wellensittiche hält, findet entsprechende Angaben im Merkblatt Nr. 173 „Wellensittiche“.
Doch nicht nur die Größe des Vogelkäfigs ist entscheidend: Runde Käfige sind ebenfalls ungeeignet. In ihnen hat ein Vogel in aller Regel erheblich zu wenig Bewegungsfreiheit. Darüber hinaus sind bei vielen Rundkäfigen die Gitterstäbe senkrecht angebracht, was für häufig kletternde Vögel wie Wellensittiche und andere Papageien nicht optimal ist. Eckig geformte Käfige mit waagerecht verlaufenden Gitterstäben sind zur Unterbringung dieser Vögel zu bevorzugen. Eines der größten mit Rundkäfigen verbundenen Probleme ist außerdem die Hygiene: Durch das geringe Platzangebot in diesen Käfigen koten die Vögel von ihren Sitzstangen aus alles voll, was sich darunter befindet. Häufig landet der Kot in Fress- und Trinknäpfen, deren Halterungen von den Käfigherstellern in vielen Fällen relativ weit unten platziert werden.
Schmale und hohe Käfige oder Volieren, die auch als „Helikoptervolieren“ bezeichnet werden, gelten als problematisch. Denn Vögel wie Wellensittiche fliegen nicht wie Hubschrauber von oben nach unten, sondern bewegen sich fliegend in der Horizontalen, also von rechts nach links und umgekehrt. Aus diesem Grunde bringen ihnen schlanke, hohe Turmvolieren nichts, auch wenn sie auf den Menschen geräumig wirken.
Darüber hinaus sollte der Käfig keine weißen Gitterstäbe haben. Der Grund hierfür ist, dass Vögel, die in einem Käfig mit weißem Gitter sitzen, durch dieses gewissermaßen geblendet werden könnten. Das heißt, das weiße Gitter kann ihre Wahrnehmung der Umgebung negativ beeinflussen. Hinzu kommt, dass die Farbe in einigen Fällen giftig sein könnte, sofern es sich nicht um Spezialfarbe handelt, wie sie von vielen namhaften Käfigherstellern verwendet wird. Benagen Vögel die lackierten Gitterstäbe und schlucken sie kleine Splitter der sich lösenden Farbe, könnten sie sich eine schwere Vergiftung zuziehen, falls zum Anstreichen der Gitterstäbe giftige Lacke zum Einsatz gekommen sind.
Tierschutzwidrige Sitzstangen
Verwenden Sie grundsätzlich keine glatten Kunststoff-Sitzstangen, weil die Tiere auf ihnen nur bedingt Halt finden. Kunststoffstangen mit einer Riffelung gelten ebenfalls als tierschutzwidrig. Dasselbe gilt für glatte, gedrechselte Holzstangen, die auf der gesamten Länge denselben Durchmesser aufweisen oder die über weite Teile gleich dick sind. Die Füße der Vögel werden auf solchen Holzstangen sowie auf Kunststoffstangen permanent an derselben Stelle mit Druck belastet, was zur Entstehung schmerzhafter Sohlengeschwüre führen kann. Hinzu kommt, dass manche Kunststoffstangen, die eine Riffelung aufweisen, nicht sauber verarbeitet sind und scharfe Kanten aufweisen. Diese Kanten bergen ein Verletzungsrisiko und sie können dazu führen, dass ohnehin vorhandene Sohlengeschwüre aufplatzen und sich stark entzünden.
Tipp: Weitere Informationen über artgerechte Sitzstangen inklusive positiver Beispiele finden Sie im entsprechenden Kapitel.
Tierschutzwidrig: Bodenbeläge und Sitzstangen-Überzüge aus Sandpapier
Auf keinen Fall sollten Vogelhalter Bodenbeläge und/oder Sitzstangen-Überzüge aus Sandpapier verwenden. An der rauen Oberfläche können sich die Vögel sehr leicht die Haut unter ihren Füßen verletzen. Da sie die Wunden nicht schonen können, gelangen immer wieder Krankheitserreger hinein und es können sich hartnäckige Entzündungen bilden. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass viele Sittiche Sandpapier-Überzüge oder entsprechende Bodenbeläge anknabbern und eventuell Teile davon verschlucken. Hieraus können Entzündungen des Verdauungstraktes entstehen und es besteht das Risiko einer Fremdkörperansammlung im Kropf, die nur durch eine Operation unter Vollnarkose entfernt werden kann.
Tierschutzwidriges Spielzeug mit losen Fasern oder losen Teilen
Eine ganze Reihe von Kletterspielzeugen aus dem Handel besteht unter anderem aus Baumwollseilen oder Seilen aus anderen Materialien. Wichtig ist hierbei, dass sich diese Seile oder Fasern nicht in ihre einzelnen Stränge auflösen können. Spielzeug, das dünne lose Fäden oder Seilbestandteile enthält, ist tierschutzwidrig, weil sich die Tiere an ihnen strangulieren oder Körperteile abschnüren können. Vor allem Papageienvögel wie Wellensittiche neigen dazu, solche Seile in mühevoller Kleinarbeit in ihre Einzelteile zu zerlegen und sich so selbst in Gefahr zu bringen. Achten Sie beim Spielzeugkauf deshalb unbedingt darauf, dass Seile keine langen losen Enden haben, die zur Gefahr werden könnten. Im Zweifelsfall schneiden Sie diese losen Enden sicherheitshalber ab. Dabei sollten Sie unbedingt darauf achten, die Seilenden sehr kurz zu halten, damit die Vögel keine feinen Fasern herausreißen und verschlucken können. Denn aus den verschluckten Seilteilen könnten sich Verstopfungen des Kropfes ergeben. Solche Fremdkörper – also Faserballen –müssen meist unter Vollnarkose operativ vom Tierarzt entfernt werden.
Ebenfalls gefährlich sind Spielzeuge, die kleine lose Teile enthalten. Diese können Ziervögel das Leben kosten, falls sie verschluckt werden. Sie können die empfindliche Schleimhaut des Verdauungstraktes verletzen oder sich im Körper einlagern und zu gravierenden Entzündungen führen. Verschluckte Teile müssen in aller Regel vom Tierarzt in einer Operation aus dem Verdauungstrakt geholt werden.
Spiegel und Plastikvögel – gefährlich und nicht tiergerecht
Spiegel und Kunststoffvögel sollten Sie aus dem Käfig und dem Umfeld Ihrer Ziervögel verbannen oder am besten gar nicht erst kaufen. Es besteht die Gefahr, dass die Vögel diese Spielzeuge als Ersatzpartner ansehen, was vor allem bei einzeln gehaltenen Tieren häufig geschieht. Ein Vogel, der auf einen Spiegel oder Kunststoffvogel fixiert ist, wird permanent versuchen, diesen vermeintlichen Artgenossen mit emporgewürgten Körnern zu füttern –dies ist eine normale Verhaltensweise, die als Partnerfütterung bezeichnet wird.
Weil der Vogel im Spiegel oder der „Plastikkumpel“ das Futter nicht annimmt, wird es heruntergeschluckt und danach gleich wieder hochgewürgt, nur um es wieder runterzuschlucken und noch einmal hochzuwürgen – und so weiter. Das ständige Hochwürgen der Körner überreizt den Kropf und kann auf die Dauer zu schwerwiegenden Entzündungen des oberen Verdauungstraktes führen, die nicht selten tödlich enden. Umgangssprachlich werden solche Erkrankungen als Kropfentzündungen bezeichnet. Typisch für sie ist, dass die betroffenen Vögel sehr schweres Erbrechen zeigen und unter starken Schmerzen leiden. Außerdem frisst er nicht mehr und verliert dadurch rapide an Gewicht. Besonders tragisch ist, dass manche Halter das Füttern des Spiegels oder Plastikvogels nicht von Erbrechen unterscheiden können und den schlechten Gesundheitszustand ihres Vogels erst dann bemerken, wenn es schon fast zu spät ist, um ihn noch zu retten.
Die Original-Stellungnahme der TVT zum Thema tierschutzwidriges Zubehör für Heimtiere, also nicht nur für Vögel, finden Sie unter auf der Internetseite des Vereins in der Rubrik Veröffentlichungen.